Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Biketraining-Nord Veranstaltungen.
1. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung für alle Biketraining- Nord Veranstaltungen erfolgt durch die Anmeldung auf unserer Internetseite www.biketraining-nord.de oder mit Abgabe der Nennung und Entrichtung des Teilnahmebetrages auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Marc Isberner / Biketraining-Nord
Bank: Sparkasse Elmshorn
IBAN: DE 2215 0000 0111 0298 56
Swift: NOLADE21ELH
Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie) von Biketraining-Nord zu verwenden. Die Buchung kommt erst nach Eingang der Nennung/ Anmeldung und des Teilnahmebetrages zustande. Nach den Eingängen der Nennung und des Teilnahmebetrages bekommt der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung per Email, sollte dieses nicht möglich sein, erfolgt die Bestätigung auf dem Postweg.
2. Haftung
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei allen Veranstaltungen von Biketraining-Nord um Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Jeder Teilnehmer versichert, dass er die Haftungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat die Biketraining-Nord nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Biketraining-Nord und seine Erfüllungsgehilfen wie folgt beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Biketraining-Nord haftet nicht für die durch Dritte zugefügten Personen- bzw. Sachschäden. Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftung durch Schäden durch leichte Fahrlässigkeit der Eigentümer des Geländes, auf dem das Training durchgeführt wird. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Mit Abgabe der Anmeldung wird diese Vereinbarung wirksam. Verwenden der/die Teilnehmer/innen ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Der/die Teilnehmer/innen verpflichten sich, einwandfreie, DIN-geprüfte und konforme, komplette und funktionsfähige Motorrad Schutzkleidung insbesondere Kopf- und Rückenschutz zu tragen.
Der/die Teilnehmer/innen verpflichten sich zum Zeitpunkt nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Zugelassen werden nur Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gelten die Bestimmungen der StVO, sowie der StVZO. Den Anweisungen des vom Personal des Veranstalters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Gefährdet ein/e Teilnehmer/in durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer/innen oder Personal des Veranstalters, wird er/sie von der Veranstaltung ohne Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem Trainer/Instruktor vor Ort. Wenn ein/e Teilnehmer/in nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er/sie mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird dann nicht zurückerstattet.
Diese Bestimmungen sind gelesen und werden durch Unterschrift anerkennend bestätigt. Änderung bzw. Absprachen, die hiervon abweichen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Nennungsschluss
Die Veranstaltungen von Biketraining-Nord sind teilnehmerbeschränkt, aus diesem Grund werden die Plätze in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung und der Zahlung bei Biketraining-Nord vergeben. Der Teilnahmebetrag wird nach Eingang der Anmeldung binnen 14 Tagen fällig. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet. Freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Bei Lehrgängen orientiert sich das Nachrückverfahren auch an den jeweiligen Gruppeneinteilungen.
4. Umbuchung und Änderung von Biketraining-Nord
Aus besonderem Anlass kann Biketraining-Nord Änderungen der Veranstaltungen vornehmen oder die Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt eintreten die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Falls ein Platz- und Streckenbetreiber (besonders die Bundeswehr) vom Vertrag zurücktritt, kann Biketraining-Nord auch kurzfristig die Veranstaltung absagen. Falls die Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht wird kann Biketraining-Nord ebenfalls die Veranstaltung kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird die Teilnehmergebühr zurückerstattet.
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen oder aber auch bei außergewöhnlichen Wettersituationen kann Biketraining-Nord für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises in Ansatz bringen.
5. Rücktritt, Ersatzperson oder Umbuchung vom Teilnehmer
Der/Die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass statt seiner ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt, dieses muss schriftlich erfolgen. Biketraining-Nord kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften Entgegenstehen. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist der schriftliche Eingang bei Biketraining-Nord. Im Übrigen stehen Biketraining-Nord im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Stornogebühren zu:
Bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnahmebetrages.
90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebetrages.
60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Teilnahmebetrages.
Ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmebetrages.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Der Rücktritt der Anmeldung muss schriftlich per Post, Telefax oder Email erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei Biketraining-Nord. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmebetrag bezahlt werden. Falls Biketraining-Nord bei den Veranstaltungen für die Teilnehmer Buchungen bei Dritten vornimmt, so sind auch die Stornobedingungen des Dritten vom Teilnehmer zu beachten. Erscheint der Teilnehmer nicht (oder bei Reisen verspätet zum Beginn, bzw. zur Abfahrt), kündigt er am Tage des Veranstaltungsbeginn oder aus Gründen, die nicht von Biketraining-Nord zu vertreten sind oder muss er vor Antritt der Veranstaltung oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Biketraining-Nord den vollen Vergütungsanspruch. Evtl. Biketraining-Nord entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den/der Teilnehmer/in an dessen Veranstaltungsort zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Biketraining-Nord von dem Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des/der Teilnehmers/in erfüllt werden. Im Fall einer Absage durch Biketraining-Nord, Erhalten die Teilnehmer/innen ihr Teilnahmebetrag ohne Abzug von Stornogebühren.
6. Fahrzeuge / Strecken
Bei allen Veranstaltungen von Biketraining-Nord müssen die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Der Abnutzungsgrad der Reifen und Bremsen muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen. Falls der/die Teilnehmer/in ein Fahrzeug benutzt was diese Anforderung nicht erfüllt, so wird der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen, ohne Rückerstattung des Nenngeldes. Falls der/die Teilnehmer/in nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, benötigt Biketraining-Nord eine schriftliche Einverständniserklärung vom Eigentümer des Fahrzeuges, dass das Fahrzeug bei der Veranstaltung teilnehmen darf und der Eigentümer über die AGB´s und den Haftungsausschluss informiert ist.
Bei einigen Veranstaltungen werden Spiegel angelegt oder abgeklebt, für entstehende Schäden übernimmt Biketraining-Nord keine Haftung.
Es gelten für diverse Training- und Rennstrecken Lärmbegrenzungen, wie es in Nennung oder in der Bestätigung von Biketraining-Nord beschrieben ist, diese Lärmbegrenzungen müssen vom Teilnehmer eingehalten werden. Falls ein/eine Teilnehmer/in gegen die Bestimmungen verstößt, erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung bis zu dem Zeitpunkt, bis er die erforderlichen Anforderungen erfüllt oder für die komplette Veranstaltung. Es erfolgt keine Erstattung des Teilnahmebetrags!
7. Veranstaltung
Es besteht bei alle Fahrerbesprechungen eine absolute Anwesenheitspflicht für alle Teilnehmer/in.
Biketraining-Nord kann den/die Teilnehmer/in von Veranstaltungen ausschließen, wenn dieser/diese grob gegen die Anordnungen des Personals oder aber gegen die Regeln der Veranstaltungen verstößt, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden oder aber wenn der
begründete Verdacht einer Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss besteht. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes ausgeschlossen. Verursacht ein/eine Teilnehmer/in mutwillig Schäden an der Strecke (oder dem Platz) oder an den Anlagen der Strecke (Verschraubungen oder Dübel in der Teerfläche oder Wänden des Fahrlagers, BurnOuts, oder Entsorgung von Reifen oder Ölen auf der Strecke, im Fahrerlager und ähnliches), wird er /sie in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Veräußerungen von Waren sind bei den Veranstaltungen von Biketraining-Nord auf der Anlage verboten, ebenfalls sind Tiere auf der Strecke/Anlage verboten. Ausnahmen benötigen die Schriftform.
7. Reisen/Touren
Für die Einhaltung eventueller Bestimmungen im Ausland, wie z.B.: Pass- oder Impfvorschriften, Verkehrsrichtlinien, Vignette oder andere Bestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Falls durch nicht beachten dieser Vorschriften/Anordnungen der Teilnehmer an dieser Tour/Reise nicht teilnehmen kann oder diese vorzeitig abbrechen muss, ist dieser dafür selbst Verantwortlich und Biketraining-Nord ist von jeglicher Haftung befreit und ist nicht verpflichtet dem Teilnehmer Zahlungen zu erstatten.
Desweiteren kann Biketraining-Nord Teilnehmer von der Tour/Reise ausschließen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen und es erfolgt keinerlei Erstattungen vom Veranstaltungspreis.
8. Datenschutz
Biketraining-Nord ist berechtigt, die für die Organisation der Veranstaltung erforderlichen Daten (Angaben auf der Nennung) in der Biketraining-Nord Geschäftsstelle zu verarbeiten und zu speichern. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten kann jederzeit wiederrufen werden.
9. Fotos, Videoaufnahmen und weiteres
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass Biketraining-Nord Ton-, Bild- und Filmaufnahmen von den Veranstaltungen auch mit dem/der Teilnehmer/in aufzeichnet/aufnimmt. Biketraining-Nord ist berechtigt, über dieses Material zu verfügen, insbesondere dann dieses folgend für eigene Zwecke zu verwenden, ohne, dass dafür Kosten für Biketraining-Nord entstehen.
Diese Ton-, Bild-, und Filmaufnahmen sind urheberrechtlies Eigentum von Biketraining-Nord.
10. Versicherung
Bedingungen für die Teilnahme an Trainings oder anderen Veranstaltungen von Biketraining-Nord ist eine gültige Krankenversicherung. Wir empfehlen allen Teilnehmern eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Veranstaltungen abzuschließen. Bei Veranstaltungen im Ausland sollte eine Auslands-Krankenschutzversicherung abgeschlossen werden.
11. Vereinbarungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen.
12. Gerichtsstandsvereinbarung
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten und juristischen Personen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Biketraining-Nord.
13. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
Elmshorn, 24.10.2011